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Neues für Vereine - Spendenabzug


Steuerliche Anerkennung von Spenden durch den Verzicht auf einen zuvor vereinbarten Aufwendungsersatz (Auswandsspende) bzw. einen sonstigen Anspruch (Rückspende)

Aus aktuellem Anlass (BMF-Schreiben vom 24.08.2016 - Ergänzung des BMF-Schreibens vom 25. November 2014) weise ich die Voraussetzungen des Spendenabzugs hin. Bitte bei Bedarf das BMF-Schreiben abrufen und beachten!


Link: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2016-08-24-Aufwandsspende-Rueckspende.html

Bitte auch jederzeit für Spendenabzug beachten beachten:

Immer nur aktuelle Formulare der Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) verwenden, da Haftungsrisiko für den Aussteller der Spendenbescheinigung!

Abrufbar bei der Finanzverwaltung im Formularcenter.

Link: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do

Anschrift

Adr.:
Im Gewerbegebiet 8 88693 Deggenhausertal
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0 75 55 / 92 77 7-0
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