Steuerliche Anerkennung von Spenden durch den Verzicht auf einen zuvor vereinbarten Aufwendungsersatz (Auswandsspende) bzw. einen sonstigen Anspruch (Rückspende)
Aus aktuellem Anlass (BMF-Schreiben vom 24.08.2016 - Ergänzung des BMF-Schreibens vom 25. November 2014) weise ich die Voraussetzungen des Spendenabzugs hin. Bitte bei Bedarf das BMF-Schreiben abrufen und beachten!
Link: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2016-08-24-Aufwandsspende-Rueckspende.html
Bitte auch jederzeit für Spendenabzug beachten beachten:
Immer nur aktuelle Formulare der Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) verwenden, da Haftungsrisiko für den Aussteller der Spendenbescheinigung!
Abrufbar bei der Finanzverwaltung im Formularcenter.
Link: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/content.do